Masej

Torah: 4. Mose 33:1–36:13; Haftara: Jeremia 2:4–28, 3:4

(Angaben nach „Die Tora nach der Übersetzung von Moses Mendelssohn“ und David Stern)
[Autor: Jurek Schulz]

Maseij – Wanderungen 4. Mose 33:1–36:13, Jeremia 2:4–28; 3:4

Der Inhalt dieses Torahabschnittes

Die Wegbeschreibung der Wanderung Israels

33:1–49

Die Vernichtung der Götzen und die Vertreibung der Bewohner

33:50–52

Die Verteilung und die Grenzen des Landes

33:53–34:15

Die für die Verteilung Verantwortlichen

34:16–29

Die Städte für die Leviten 

35:1–7

Die Zufluchtsstädte bei fahrlässiger Tötung 

35:8–15.22–29

Gesetze und Bestrafungen bei vorsätzlichem Mord

35:16–21.30–34

Die Verwaltung des Bodenbesitzes der Stämme Israels

36:1–13

 

Fragen an den Text und Lesehilfen

Welche Funktion erfüllen die Zufluchtsstädte?

Wer muss in eine solche Zufluchtsstadt ziehen?

Für wie lange Zeit?

Worin begründet sich die Dauer des Aufenthaltes?

Hintergrundinfos zu einzelnen Themen unseres Abschnitts

Die Landverteilung

Die Verteilung und Festlegung des Landes wird schon in 4. Mose 32 erzählt. – Mit dem Unterschied, dass die Stämme von Ruben, Gad und der halbe Stamm Manasse sich vom Jordan aus im Osten des Landes niederließen. In unserem Abschnitt ist der Schwerpunkt, dass die Landverteilung durch Losentscheid entschieden wird, ohne dass die einzelnen Gebiete des Landes bestimmten Stämmen zugeordnet werden. Die endgültige Zuordnung wird in Josua 13:8–19:51 vorgenommen.

Die Zufluchtsstädte

An mehreren Stellen der Thora wird Bezug genommen auf die Einrichtung solcher Städte (2. Mo 21:1214; 5. Mo 4:43, 19:9, auch Jos 20:1–9).

Derjenige, der ohne Absicht durch Unglück und Versehen einen anderen zu Tode gebracht hatte, musste in eine der sechs Zufluchtsstädte ziehen und so lange dort bleiben, bis der amtierende Hohepriester gestorben war. Erst dann konnte er wieder zurück in sein eigenes Haus. In 2. Mose 21:12–14 sehen wir, dass auch der Opferaltar als Zufluchtsstätte diente, wohl in einer Zeit, als noch keine eigentliche Stadt vorhanden war.

Interessant ist es, dass auch die Levitenstädte für schuldlose Mörder als Zufluchtsstädte dienen konnten.

Die Praxis dieser Städte wurde in Israel befolgt: 1. Kön 1:50, 2:28–29.

Wer einen schuldlosen Mörder innerhalb der Zufluchtsstädte tötete, wurde selbst vor Gericht gestellt und hingerichtet.

Zwei Ziele hatten diese Einrichtungen:

  1. Eine Schutzmaßnahme für den Täter, der aber auch gleichzeitig sozial isoliert werden musste. (Das kam auch einer Bestrafung gleich.)

  2. Die Schuld blieb nicht ungesühnt, sie belastete die ganze Gemeinschaft. Da nur der Tod Sühne bewirken kann, war die Vergebung des Schuldigen an den Tod des Hohenpriesters gebunden.

Der Go’el

Luther übersetzt hier Bluträcher. So kommt es, dass Israel als Volk der Rache von seinen Feinden beschrieben wurde. Das ist falsch! Es geht in unserem Abschnitt nicht um Rache, sondern um den Ausgleich.

Es geht um den – wörtlich „Löser G’ttes“. Daraus ist das Wort „Erlöser“ entstanden.

Da durch Mord die Verminderung der Familie geschehen ist, denn sie hatten jemanden verloren, musste der Go’el nicht Rache, sondern einen Ausgleich schaffen.

Das bedeutete, er hatte den Auftrag, anderes Blut zu vergießen, das des Mörders, um so wieder eine Wiederherstellung des Gleichgewichtes als Lösung zu schaffen.

Es bleibt das Gebot: 2. Mose 18:20. Der Sohn ist nicht für die Sünden seines Vaters verantwortlich und der Vater nicht für die Sünden des Sohnes, sondern jeder ist für sich selbst verantwortlich!

Die Zeugen

Die Möglichkeit einer Verurteilung für eine todeswürdige Straftat war immer an die Aussagen von zwei Zeugen gebunden.

Es genügte nicht, wenn nur ein Zeuge etwas vorbrachte (4. Mo 35:30, 5. Mo 19:15).

(Viele Gedanken sind aus „Die Thora“ in Jüdischer Auslegung und „Tanach“, Lehrbuch der jüdischen Bibel, entnommen.)

Was lernen wir heute aus diesen Abschnitten?

Wie können wir mit der ungewollten Schuld des anderen umgehen?